Campingplatzordnung für den Campingplatz „Bärliebengut“
Den Anweisungen des Platzpersonals ist folge zu leisten
1. Anmeldung
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung und Zahlung der Campingplatzgebühren gestattet.
Der ankommende Gast meldet sich daher zuerst beim Platzwart an.
Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Gastes in Augenschein nehmen.
Den Weisungen des Platzpersonals, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen, muss Folge geleistet werden.
Aus Organisations- und Sicherheitsgründen erhalten Sie ein Armband, welches auf Verlangen vorzuweisen ist.
Sollten Sie ohne angetroffen werden, müssen Sie nachbezahlen oder den Platz verlassen.
2. Befahren und Parken
Aufgrund der Gegebenheiten herrscht im gesamten Gebiet des Campingplatzes eingeschränkter Fahrverkehr.
Parken ist nur an den zugewiesenen Plätzen gestattet.
Im gesamten Gelände ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
3. Ordnung und Sauberkeit
Es ist selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes, Ordnung und Sauberkeit zu halten.
Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
Abfälle sind nur in die vorhandenen Müllcontainer einzuwerfen.
Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und das Ausheben von Gruben sind verboten.
Es ist drauf zu achten das niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
Bauten jeglicher Art bedürfen der Genehmigung.
Offene Feuer (außer Grills), sowie das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen sind verboten.
Außerdem möchten wir Sie im Interesse aller Gäste bitten, auf Lärmbelästigung über das normale Maß hinaus zu verzichten.
4. Haftung
Haftung für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände sowie für Unfälle oder Verletzungen wird vom Betreiber nur übernommen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
5. Hausrecht
Mitarbeiter des „Bärliebengut“ oder deren beauftragte Personen sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der anderen Campinggäste erforderlich erscheint.
6. Schankanlagen
Das mitbringen von Schankanlagen ist nicht erlaubt.
7. Elektroheizer / Klimaanlagen
Das mitbringen von Elektroheizern und Klimaanlagen ist nicht erlaubt.